Der Elternrat wird von der Elternversammlung für ein Jahr gewählt und besteht aus 4 Personen.
Die
Aufgaben der Elternrats sind:
1.
Aufklärung bei Personalfragen
2.
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen fördern
3.
Gartendienstpläne erstellen und auf deren Durchführung zu achten
4.
Elternversammlungen und Feste zu organisieren und durchzuführen